Behindert wegen Antibabypille
von Andy Fischer
Celine war ein strahlendes 16-jähriges Mädchen. Dann hat ihr der Frauenarzt die Pille verschrieben. Heute ist sie 18 Jahre alt und schwerstbehindert.
Jung, hübsch, den Schalk im Gesicht: Heute ist Celine ein Pflegefall.
Bild: SF/10vor10Info-Box
Zahlen zur Antibaby-Pille
Gravierende Nebenwirkungen der Antibaby-Pille kommen viel häufiger vor, als bisher bekannt war. Swissmedic, die Medikamenten-Kontrollstelle des *Bundes, liefert hierzu brisante Zahlen. Rund 20 Prozent der Frauen in der Schweiz, die mit der Pille verhüten, nehmen Yasmin. Das sind geschätzte 100 000 Frauen. Von jährlich zehn gemeldeten Thrombo-Embolien ist sechsmal die Antibaby-Pille Yasmin betroffen.
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feedback@20minuten.ch.Celine erhielt Ende 2007 von ihrem Frauenarzt das Rezept für die Antibabypille Yasmin. Vier Wochen später erlitt sie eine schwere Lungenembolie, der Atem setzte aus, das Herz stand still, das Hirn wurde schwerstgeschädigt.
Seither ist die junge Frau behindert, muss rund um die Uhr betreut werden. Und das ihr ganzes Leben lang. «Ich habe nie vorher gehört, dass so schlimme Schädigungen auftreten können», so Celines Mutter gegenüber «10 vor 10». «Es steht zwar auf der Packung, dass die Pille zu Embolien führen kann, aber niemand ist sich bewusst, dass solche Folgen auftreten können.»
Der Anwalt von Celines Familie, Felix Rüegg, sagte gegegenüber der Nachrichtensendung: «Ich bin dezidiert der Ansicht, dass eine Antibabypille nicht zu einer so schweren Lähmung führen darf.» Im Übrigen seien ihm weitere Fälle anderer junger Frauen bekannt, die mit derselben Pille schwere Embolien erlitten hätten. Rüegg: «Celine ist kein Einzelfall.»
Die Herstellerfirma Bayer sicherte eine «schnelle, unbürokratische Hilfe» für Celine zu. Rund 200 000 Franken – aber freiwillig, wie der Pharmamulti betont. Dennoch sagt eine Firmensprecherin: «Ob die Embolie auf einer Einnahme unseres Präparats «Yasmin» beruht, ist nicht belegt.» Und weil die Nebenwirkungen in der Patien*teninformation ausgewiesen seien, komme das Produktehaftpflichtgesetzt nicht zur Anwendung. Eine Distanzierung sei dies aber nicht, man wolle sich im Herbst 2009 wieder mit der Familie treffen, um das weitere Vorgehen zu besprechen.