Ben sana vize hakkinda bilgi veremem ama türkiyede nikah islemleri icin bilgi verebilirim:
Für Eheschließungen zwischen deutschen und türkischen Staatsangehörigen in der Türkei verlangen die türkischen Standesämter zwingend ein
Internationales Ehefähigkeitszeugnis des deutschen Ehepartners.
Ohne Vorlage eines Ehefähigkeitszeugnis ist eine Eheschließung als Deutscher in der Türkei ausgeschlossen. Zusätzlich benötigt der deutsche Verlobte zur Vorlage beim türkischen Standesamt in der Regel folgende Unterlagen:
Internationale Geburtsurkunde;
Deutscher Pass oder Personalausweis;
Wohnsitzbescheinigung mit Angabe des Familienstands, ausgestellt durch die für den (letzten) deutschen Wohnort zuständige Meldebehörde;
Mehrere Passbilder;
Gesundheitszeugnis eines staatlichen Krankenhauses bzw. einer staatlichen Poliklinik.
Das Ehefähigkeitszeugnis kann nicht vor Ort durch das Generalkonsulat ausgestellt werden, sondern muss beim deutschen Standesamt am Wohnsitz bzw. letzten Wohnsitz des deutschen Verlobten schriftlich beantragt werden. Falls der deutsche Verlobte sich noch nie oder nur vorübergehend in Deutschland aufgehalten hat, ist das Standesamt I in Berlin, Schönstedtstr. 5, 13357 Berlin, für die Ausstellung des internationalen Ehefähigkeitszeugnisses zuständig.
Vom deutschen Verlobten:
Internationale Geburtsurkunde, Abstammungsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der Eltern;
Staatsangehörigkeitsnachweis (z.B. beglaubigte Fotokopie des Reisepasses);
Wohnsitzbescheinigung mit Angabe des Familienstandes, ausgestellt durch die für den (letzten) deutschen Wohnort zuständige Meldebehörde;
Bei Vorehen: Nachweis über die Schließung und Auflösung der vorherigen Ehen (Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk, Sterbeurkunde, bei ausländischem Scheidungsurteil ggf. Anerkennungsbescheinigung der deutschen Justizbehörde).
Vom türkischen Verlobten:
Auszug aus dem Personenstandsregister (açıklamalı nüfus kayıt örneği);
Internationale Geburtsurkunde (uluslararası doğum kayıt örneği, Formül A);
Wohnsitzbescheinigung (ikâmetgâh ilmuhaberi);
Staatsangehörigkeitsnachweis (nüfus kayıt sureti veya pasaport fotokopisi);
Bei Vorehen: Heiratsurkunde(n) und Scheidungsurteil(e) bzw. Sterbeurkunde(n) (daha önce evlenmiş olan kişilerden evlenme kayıt örneği veya kesinleşmiş boşanma kararı veya ölüm kaydı)
Türkische Urkunden (mit Ausnahme der internationalen Personenstandsurkunden Formül A, B oder C) müssen mit einer Apostille versehen sein.
Den Urkunden in türkischer Sprache sind von einem zuverlässigen Dolmetscher gefertigte Übersetzungen beizufügen. Dies gilt nicht für internationale Personenstandsurkunden, da diese mehrsprachig ausgestellt werden.