Merhaba,
Mit Aufenthaltsbewilligung B & C, darf man innerhalb des Kantons den Ort problemlos wechseln.Um den Kanton zu wechseln, braucht man die Erlaubnis des neuen Kantons, das hat er korrekt gesehen.Also es hat nix mit Staatsbürgerschaft zu tun.Die normale Einbürgerung wird von den Kantonen und Gemeinden gehandhabt, deshalb muss man an Ort und Stelle bleiben mindestens einige Jahre, das hängt ab von Gemeinde und Kanton (es schankt zwischen 2 und 5 Jahren)